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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Download

AV-Vertrag: Download

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die oben vereinbarten Vertragsbedingungen und regeln die durch HariMedia erbrachten Leistungen für den Aufraggeber. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit unserem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, einzusehen im Anhang zu diesem Vertrag, eine verbindliche Vereinbarung zwischen uns (EPU) und Ihnen oder der juristischen Person, die Sie vertreten (Kunde).

  1. Geltung, Vertragsabschluss

Der Web-Designer und Grafiker Roland Brandstetter (im Folgenden „HariMedia“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen HariMedia und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von HariMedia schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht HariMedia ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch HariMedia bedarf es nicht.

Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die Angebote von HariMedia sind freibleibend und unverbindlich.

 

  1. Angebot und Preisangaben

Angebote von HariMedia sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Preisangaben in einem Angebot, in einer sonstigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung sowie auf dieser der Website von HariMedia verstehen sich als Nettopreise. Das bedeutet, es handelt sich um Preisangaben exklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. HariMedia ist aufgrund von der Kleinunternehmerregelung nicht umsatzsteuerpflichtig und gibt somit keine Umsatzsteuer an.

 

  1. Zustandekommen eines Vertrages

Einem Vertragsabschluss geht immer ein unverbindliches Erstgespräch zwischen HariMedia und dem Auftraggeber voraus. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn von HariMedia ein schriftliches oder mündliches Angebot dem Auftraggeber unterbreitet und dieses innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum im vollem Umfang schriftlich oder per E-Mail oder durch das Unterzeichnen eines Vertrages bestätigt wurde. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch HariMedia.

 

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch HariMedia, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch HariMedia. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von HariMedia.

Alle Leistungen von HariMedia (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird HariMedia zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von HariMedia wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. HariMedia haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird HariMedia wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde HariMedia schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, HariMedia bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt HariMedia hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

  1. Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von HariMedia schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung von HariMedia aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und HariMedia berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Befindet sich HariMedia in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er HariMedia schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

  1. Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von HariMedia für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. HariMedia ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000,00, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist HariMedia berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar ohne Umsatzsteuer, da HariMedia aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat HariMedia für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

Alle Leistungen von HariMedia, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von HariMedia erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von HariMedia sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von HariMedia schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird HariMedia den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von HariMedia – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er HariMedia die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von HariMedia begründet ist, hat der Kunde HariMedia darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist HariMedia bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von HariMedia, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich HariMedia zurückzustellen.

 

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von HariMedia gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von HariMedia.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, HariMedia die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann HariMedia sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Weiters ist HariMedia nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich HariMedia für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von HariMedia aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von HariMedia schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

  1. Vorzeitige Auflösung/Kündigung

HariMedia ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von HariMedia weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von HariMedia eine taugliche Sicherheit leistet;

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn HariMedia fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

In der Kündigung (Rücktrittserklärung) muss eine eindeutige Erklärung (zum Beispiel der Entschluss den Vertrag der Dienstleistung zu kündigen) enthalten sein. Die bis dahin erbrachten Leistungen durch HariMedia werden nach Arbeitsstunden abgerechnet und in Rechnung gestellt. Die Kündigung tritt sofort in Kraft – ausgenommen sind längerfristige Leistungsverträge, die nachstehend gesondert geregelt werden.

Die Kündigung eines längerfristigen Leistungsvertrages – also Verträge mit Vorauszahlungen – durch den Auftraggeber (zum Beispiel Wartung oder SEO-Optimierung über mehrere Monate) tritt ab dem Folgemonat des jeweiligen Monats in Kraft, bis zu dem die Vorauszahlung getätigt wurde. Eine Rückvergütung ist nicht möglich, da die Leistungen bereits erbracht wurden.

Eine automatische Kündigung tritt in Kraft, wenn die vereinbarte Leistungszeit eines Vertrages beendet ist. Eine außerordentliche Kündigung wird seitens von HariMedia vollzogen, wenn der Auftraggeber trotz wiederholter Abmahnung gegen diese AGB verstößt.

 

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen von HariMedia, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von HariMedia und können von HariMedia jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von HariMedia jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von HariMedia setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von HariMedia dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von HariMedia, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von HariMedia, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von HariMedia und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  HariMedia ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

Für die Nutzung von Leistungen des EUPs, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von HariMedia erforderlich. Dafür steht HariMedia und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Für die Nutzung von Leistungen von HariMedia bzw. von Werbemitteln, für die HariMedia konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von HariMedia notwendig.

Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht HariMedia im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

Der Kunde haftet HariMedia für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

  1. Vollendung und Übergabe

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird das Projekt dem Auftraggeber vor der Fertigstellung als Entwurf zur Begutachtung vorgelegt. Nach dessen Einverständnis und etwaigen Korrekturen wird das Projekt vollendet und dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger oder durch das Hochladen auf einem Webserver übergeben. Nach der Übergabe der Projektdaten an den Auftraggeber ist HariMedia nicht zur Sicherung der Daten verpflichtet. Bei Aufträgen ohne visuell messbaren Ergebnis (zum Beispiel Suchmaschinen Optimierung, Online Marketing, Public Relations…) wird Ihnen in regelmäßigen Abständen ein Bericht über die Leistungen übermittelt. Im Regelfall wird so ein Bericht gemeinsam mit der monatlichen oder vierteljährlichen Rechnung übermittelt werden.

 

  1. Abnahme durch Auftraggeber

Nach Vollendung und Übergabe eines Web- oder Designprojektes ist der Auftraggeber zur Abnahme des Projektes verpflichtet, sofern die erbrachte Leistung durch HariMedia den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Frist für die Abnahme beträgt 14 Tage ab dem Tag der Übergabe. Der Auftraggeber verpflichtet sich das Web- oder Designprojekt zu prüfen und die Funktionen zu testen. Etwaige Mängel sind sofort, spätestens jedoch nach 14 Tage anzuzeigen. HariMedia wird die Beanstandungen rasch korrigieren. Das Web- oder Designprojekt gilt als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tage ab dem Tag der Übergabe keinen Mängel anzeigt und das Abnahmeprotokoll ausgefüllt und unterzeichnet an HariMedia übermittelt wurde. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig. Aufträge, die nicht in den Bereich Website Gestaltung, Grafikdesign und Printdesign fallen, sind von der Abnahme durch den Auftraggeber nicht betroffen, da eine solche Abnahme in diesen Fällen mangels visuellem Ergebnis nicht möglich ist. In diesen Fällen wird der Auftraggeber von HariMedia in geeigneter Weise (Berichte) über die Durchführung der Leistungen informiert.

 

  1. Webhosting und Domain

Im Bereich Webhosting und Domain tritt HariMedia als Berater bzw. als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain wird vom Auftraggeber selber beim Hosting Anbieter veranlasst. HariMedia hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininahber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich. Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Jede Haftung durch HariMedia ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und Domain direkt über den Hosting Anbieter. Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selber verantwortlich, ausgenommen HariMedia wird dazu beauftragt. Ein solcher Auftrag wird von HariMedia gesondert verrechnet.

 

  1. Kennzeichnung und Referenz

HariMedia ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf HariMedia und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält sich HariMedia vor, auf den erstellten einzelnen Seiten der Weblösung des Auftraggeber unentgeltlich eine Kennzeichnung (Verlinkung) auf den Urheber (Website von HariMedia) zu platzieren. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem Text und wird in das Erscheinungsbild der Auftraggeberseite so gestaltet, dass dieser nicht störend ist. Gegen einen zuvor festgelegten Betrag hat der Auftraggeber die Möglichkeit, diese Kenneichnung (Link) von HariMedia entfernen zu lassen. Ansonsten ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält sich HariMedia vor, die durch einen Auftraggeber beauftragten und von HariMedia erstellten Projekte als Referenz inklusive einer Beschreibung auf der Homepage von HariMedia darzustellen.

 

  1. Gewährleistung

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14  Tagen nach Lieferung/Leistung durch HariMedia, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch HariMedia zu. HariMedia wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde von HariMedia alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. HariMedia ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für HariMedia mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. HariMedia ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. HariMedia haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

 

  1. Haftung und Produkthaftung

HariMedia haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Weiters ist der Auftraggeber allein für den Inhalt verantwortlich. Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (zum Beispiel CMS Systeme) entstehen und die nicht ursächlich von HariMedia stammen, wird von HariMedia keine Haftung übernommen. HariMedia übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber selbst für ein eine Datensicherung verantwortlich.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von HariMedia und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von HariMedia ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

Jegliche Haftung von HariMedia für Ansprüche, die auf Grund der von HariMedia erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn HariMedia ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet HariMedia nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat HariMedia diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von HariMedia. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Zuge einer Geschäftsverbindung bekanntgegeben werden, werden von HariMedia im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nur für Zwecke der Leistungserbringung, der Administration und zum Referenzieren verwendet.  Die Erhebung von den angeführten Daten wird auf ein absolutes Minimum beschränkt. Es werden nur jene Daten erhoben, die für das jeweilige Kontakt-, Geschäfts- oder Vertragsverhältnis unbedingt erforderlich sind. Dabei werden folgende Daten erhoben:

  1. Personalien und Stammdaten (Nachname, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
    2. Bild- und TondatenEine Referenz kann sein:
    Veröffentlichung eines Kundenprojektes auf der HariMedia Website in den Portfolio-Seiten Veröffentlichung auf der HariMedia Website unter den Testimonials.
    Veröffentlichung von Bewertungen und Kommentare auf der HariMedia Website.
    Teilen in Sozialen NetzwerkenEine Weitergabe persönlicher Daten ist nicht vorgesehen, sofern HariMedia nicht zur Weitergabe der Daten aufgrund zwingender Rechtsvorschriften an Behörden und staatlichen Institutionen verpflichtet ist. Die Dauer der Speicherung bemisst sich nach der Dauer unserer Geschäftsbeziehung, den von Ihnen erteilten Einwilligungen, darüber hinaus nach den für uns geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und rechtlichen Verpflichtungen. Der Auftraggeber stimmt jedoch mit der Unterzeichnung dieses Vertrags zu, dass HariMedia die personenbezogenen Daten insbesondere der Name und die Telefonnummer in das Mobiltelefon einspeichern darf und ist sich im Klaren darüber, dass HariMedia über den Messenger-Dienst „WhatsApp“ kommuniziert und stimmt damit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu. Eine genauere Erklärung finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen auf der HariMedia Website unter www.hari-media.at/datenschutz/.

 

  1. Wettbewerb und Geheimhaltung

HariMedia verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Kenntnisse über geschäftliche Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden. HariMedia ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsverbindung zu verarbeiten und Projekte zu referenzieren.

HariMedia ist jedenfalls dazu ermächtigt auch mit anderen Unternehmen, die in derselben Branche wie der Auftraggeber tätig sind, Geschäftsbeziehungen einzugehen, auch dann, wenn ein direkter Konkurrent des Auftraggebers dabei ist. Ein Wettbewerbsvebot ist demnach ausgeschlossen.

 

  1. Social Media Kanäle

HariMedia weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von HariMedia nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. HariMedia arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. HariMedia beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann HariMedia aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

  1. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde HariMedia vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt HariMedia dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch HariMedia treten der potentielle Kunde und HariMedia in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

Der potentielle Kunde anerkennt, dass HariMedia bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von HariMedia ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von HariMedia im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von HariMedia Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies HariMedia binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass HariMedia dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass HariMedia dabei verdienstlich wurde.

Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei HariMedia ein.

 

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

HariMedia ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. HariMedia wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

 

  1. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen HariMedia und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von HariMedia. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald HariMedia die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen HariMedia und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von HariMedia sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist HariMedia berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sämtliche Neben- und Sondervereinbarungen oder Abweichungen der genannten Punkte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Wenn einzelne Punkte dieser AGB durch Änderungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Die Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers gelten nur, wenn HariMedia diesen schriftlich zustimmt.
Stand 01.01.2025

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Anlage AVV:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Art. 28 DSGVO stellt spezifische Anforderungen an eine Auftragsverarbeitung. Zur Wahrung dieser speziellen Anforderungen schließen die Vertragsparteien zusätzlich diesen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem abgeschlossenen Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers, oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten (nachstehend „Daten“) des Auftraggebers verarbeiten. Es gelten die Begriffsbestimmungen der DSGVO.

Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung bildet zusammen mit unserem Angebot sowie unseren AGB eine verbindliche Vereinbarung (die „Vereinbarung“) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

1. Vertragsgegenstand und Weisungsrecht des Auftraggebers
(1) Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Bereich Erstellen einer Website und, soweit vom Auftrag erfasst, Warten der Website. Darüber hinaus wird auf die Anlage 1 dieses Vertrages verwiesen. Bei Änderungen der beauftragten Leistung ist dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der Anlage 1 entsprechend anzupassen und zu ergänzen.
(2) Dem Auftraggeber als verantwortliche Stelle obliegt die alleinige Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach der DSGVO.
(3) Bei der Erbringung der Leistung erhält der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten und verarbeitet diese ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers, sofern der Auftragnehmer nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedsstaaten, dem er unterliegt, zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet ist.
(4) Die Weisungen des Auftraggebers werden durch diesen Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber in zumindest dokumentiert elektronischem Format durch Einzelweisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit. (Art. 28 Abs. 3 lit. a) DSGVO).
(5) Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Der Auftragnehmer darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen, ohne dass ihm hierdurch negative Konsequenzen entstehen. Der Auftraggeber ist für die Erteilung rechtsgültiger Weisungen verantwortlich. (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
(6) Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen oder Kündigungsrechte ergeben.

2. Technisch-organisatorische Maßnahmen
(1) Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Eine Weitergabe oder Offenlegung von Informationen des Auftraggebers an Dritte erfolgt ohne eine ausdrückliche Weisung des Auftraggebers nicht. Unterlagen und Daten werden gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte unter Berücksichtigung des Stands der Technik gesichert.
(2) Der Auftragnehmer gestaltet in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird und gewährleistet, dass er alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten des Auftraggebers gem. Art. 32 DSGVO getroffen hat. Hierzu wird auf Anlage 2 verwiesen.
(3) Der Auftraggeber überprüft vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers. Änderungen an den vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen können vorgenommen werden, soweit diese das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschreiten.

3. Vertraulichkeit
Dem Auftragnehmer und dessen Beschäftigten ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden zur Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeits-Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages oder des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Beschäftigten und dem Auftragnehmer.

4. Informationspflichten des Auftragnehmers
(1) Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer, bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform oder dokumentiertem elektronischen Format informieren, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen. Dasselbe gilt für Prüfungen des Auftragnehmers durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen.
(2) Die Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Auftraggeber enthält, soweit möglich, folgende Informationen:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
b) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung und
c) eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
(3) Der Auftragnehmer trifft unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen, informiert den Auftraggeber und ersucht diesen um weitere Weisungen.
(4) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, sofern ihm dies nicht durch gerichtliche oder behördliche Anordnung untersagt ist. Der Auftragnehmer wird in diesem Zusammenhang alle zuständigen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Entscheidungshoheit über die Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlichem“ im Sinne der DSGVO liegt.
(5) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 12 bis 22 (Art. 28 Abs. 3 lit. e) DSGVO) sowie Art. 32 bis 36 DS-GVO (Art. 28 Abs. 3 lit. f) DSGVO).

5. Kontrollrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf dessen mündliche, schriftliche oder elektronische Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers erforderlich sind.
(2) Inspektionen durch den Auftraggeber bzw. dessen beauftragen Prüfern, die in keinem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer stehen dürfen, können zu den üblichen Geschäftszeiten und mit einer Vorlaufzeit der Ankündigung von 14 Tagen durchgeführt. Der Auftraggeber führt Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durch und stört Betriebsabläufe des Auftragnehmers dabei nur in verhältnismäßiger Weise. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion darf der Auftragnehmer eine Vergütung verlangen. Die Vergütung wird einzelvertraglich vereinbart.

6. Einsatz von Subauftragnehmern
(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Hinzuziehung der in Anlage 3 genannten Subauftragnehmer (Subdienstleister) durchgeführt. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen befugt, soweit er den Auftraggeber hiervon vorab in Kenntnis setzt und dieser der Beauftragung des Subunternehmers vorab zumindest in einem dokumentiert elektronischen Format zugestimmt hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der Auftragnehmer hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) wahrnehmen kann. (Art. 28 Abs. 4 DSGVO)
(2) Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt und Bewachungsdienste. Wartungs- und Prüfleistungen stellen zustimmungspflichtige Subunternehmerverhältnisse dar, soweit diese für IT-Systeme erbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden.

7. Haftung
Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffener Personen entsprechend der in Art. 82 DSGVO getroffenen Regelung.

8. Beendigung des Hauptvertrags
(1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Vereinbarung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie der Auftragnehmer über personenbezogene Daten verfügt, die ihm vom Auftraggeber zugeleitet wurden oder die er für diesen erhoben hat.

9. Schlussbestimmungen
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer hinsichtlich der zu verarbeitenden Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen ist.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform oder eines dokumentierten elektronischen Formats.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt und es gelten die gesetzlichen Regelungen des Art. 28 DSGVO.

Anlagen:
Anlage 1 – Beschreibung der betroffenen Personen/Betroffenengruppen sowie der besonders schutzbedürftigen Daten/Datenkategorien
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers
Anlage 3 – Subunternehmer

Anlage 1 – Beschreibung der betroffenen Personen/Betroffenengruppen sowie der besonders schutzbedürftigen Daten/Datenkategorien

Gegenstand der Verarbeitung
Art und Zweck der Verarbeitung:

Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem Vertrag sowie dem Angebot.
Zur Erbringung der Leistungen kann der Auftragnehmer Zugriff auf Softwareanwendungen wie Newslettertools, CRM, Buchungstools sowie Social Media Accounts des Auftraggebers nehmen. Je nach Organisationsform kann auch Zugriff genommen werden auf Mitglieder- oder Funktionärsdaten.

Art der Verarbeitung, soweit vom Angebot umfasst:
• Erfassung: Sammlung von Daten zur Integration in die Website.
• Verwendung: Nutzung der Daten zur Optimierung, Personalisierung und Anpassung der Website an die Bedürfnisse der Endbenutzer.
• Löschung: Entfernung von Daten aus Systemen, wenn diese nicht mehr benötigt werden oder auf Wunsch des Betroffenen.
• Wartung
• Zugriff auf Newsletter-Abonnenten

Zweck der Verarbeitung:
• Gestaltung einer benutzerfreundlichen, responsiven und funktionsfähigen Website.
• Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Website im Rahmen der Wartung.
• Analyse und Optimierung der Websiteperformance sowie Content Marketing Maßnahmen

Art der personenbezogenen Daten Grundlegende Identifikationsdaten: Name, Adresse,
Kommunikationsdaten: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Newsletter- Abonnenten.
Technische Daten: IP-Adresse, Browser-Typ, Betriebssystem, Gerätetyp, Zugriffszeiten.
Nutzungsdaten: Besuchte Seiten, Verweildauer, Klickverhalten.
Andere spezifische Datenkategorien, die im Rahmen des Projekts erforderlich sein könnten (z. B. Zahlungs- oder Buchungsdaten, wenn ein Webshop integriert ist).

Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?

☐Ja
☒Nein

Kategorien betroffener Personen • Interessenten
• Webseitenbesucher
• Kunden des Auftraggebers
• Newsletter-Abonnenten

 

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers
Informationen zu den getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen
Version 1.0
Datum 20.03.2025

Nachfolgende Maßnahmen zur Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit sowie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung wurden implementiert.

1. Vertraulichkeit
Vertraulichkeit = personenbezogene Daten dürfen unberechtigten Personen oder Organisationen nicht verfügbar gemacht oder offengelegt werden
a. Zutrittskontrolle zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
= Maßnahmen, um Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verhindern

Keine externen Termine vor Ort; Arbeit ausschließlich digital oder beim Kunden vor Ort

b. Zugangskontrolle zu Datenverarbeitungssystemen
= Maßnahmen, dass Datenverarbeitungssysteme nicht von Unbefugten genutzt werden können
Anmeldung mittels Benutzername und Passwort; Passwortregelungen: mindestens 8 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen; Verwendung eines Passwort-Safes; Automatisches Sperren des Bildschirms & Passworteingabe zum erneuten Zugang; Multi-Faktor-Authentifizierung, soweit möglich; Einsatz von Anti-Viren-Software; aktive Firewall; Verschlüsselung von Smartphones/Laptops/Tablets; Sorgfältige Auswahl von Dienstleistern; Clean-Desk-Policy

c. Trennungskontrolle
=Daten verschiedener Auftraggeber werden getrennt aufbewahrt
logische Trennung (Ordnerstruktur, strukturierte Dateiablage)

2. Integrität
Wahrung der Richtigkeit, Unverändertheit und Vollständigkeit von personenbezogenen Daten

a. Weitergabekontrolle
= Kein unbefugtes Lesen, Kopieren oder Verändern von Daten bei elektronischen Übertragungen (z. B. E-Mails) oder Transport

Weitergabe ausschließlich nach dem Need-To-Know-Prinzip und nach Zustimmung der Kunden; Weitergabe von Papierdokumenten in verschlossenen, undurchsichtigen Umschlägen; https-Verschlüsselung auf der Website;

3. Auftragskontrolle
Es ist ein auftrags- und weisungsgemäße Auftragsdatenverarbeitung zu gewährleisten. Daten des Auftraggebers werden ausschließlich nach dessen Weisungen verarbeitet. Hierzu wurde ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Unterauftragnehmer werden vom Auftraggeber nur nach den Vorgaben der vertraglichen Regelung eingeschaltet.

4. Verfügbarkeit & Belastbarkeit
Schutz gegen Zerstörung und Verlust sowie Gewährleistung der Nutzung von Daten

Backupkonzept umgesetzt

5. Regelmäßige Überprüfung, Bewertung & Evaluierung der getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen
kontinuierliche Überprüfung der TOMs; dokumentierte Prozesse zur Einhaltung der DSGVO etabliert (Auskunftsersuchen fristgerecht beantworten, Verletzung an die Aufsichtsbehörde melden); sorgfältige Auswahl von Dienstleistern; Umsetzung des Zweckbindungsgrundsatzes;

Anlage 3 – Genehmigte Subauftragnehmer
Genehmigte Subauftragnehmer nach § 6 dieses Vertrages:
Beauftragtes Unternehmen / Verarbeitungstätigkeit / Verarbeitungsort
Adobe Systems Software Ireland Limited mit Sitz in 4-6 Riverwalk, City West Business Campus, Saggart D24, Dublin, Irland
Verwendung der Adobe-Anwendungen zur Erstellung von Grafiken und Entwürfen; Verwendung von Adobe Sign zur Einholung digitaler Unterschriften Irland sowie Amerika
Zum Data Processing Agreement
Die Zertifizierung nach dem Data Privacy Framework können Sie hier einsehen.